Asbestverbauung bedeutet noch nicht automatisch Sanierungsbedarf. Er besteht vor allem bei schwachgebunden und bei beschädigten festgebundenen Asbestprodukten. Zur Feststellung des Sanierungsbedarfs werden jeweils Raumnutzung, Zugänglichkeit sowie das Ausmass schädlicher äusserer Einwirkungen bewertet.
Asbest ist ein Sammelbegriff für verschiedene natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale. Daraus werden über spezielle Verfahren technische Fasern für verschiedene Zwecke gewonnen. Asbest ist feuerfest, feuchtigkeitsbeständig und rostet nicht. Es wirkt isolierend, ist zugfest und elastisch.
Aufgrund dieser vielen positiven Eigenschaften wurde Asbest früher gerne verbaut. Zwischen 1904 und 1990 setzte man im Bauwesen die Fasern in vielen Produkten und Materialien ein.
Bei festgebundenem Asbest wie in Asbestzementplatten, Harzdichtungen etc. sind die Asbestfasern fest in die jeweiligen Produkte und Materialien eingebunden. Solange diese in Ordnung sind und keine thermischen oder mechanischen Kräfte Schäden verursachen, besteht keine Gesundheitsgefährdung.
Bei Produkten wie beispielsweise Spritzasbest, Brandschutzplatten etc. sind die Asbestfasern wegen der geringeren Dichte des Materials nur schwach eingebunden und können auch ohne Beschädigung freigesetzt werden. Hier ist auf jeden Fall ein Gesundheitsrisiko gegeben.
Asbestfasern können beim Einatmen tief in die Lunge eindringen und erreichen über diesen Weg auch andere Organe.
Bereits bei geringen Konzentrationen von Asbestfasern in der Luft besteht ein deutlich erhöhtes Risiko für die Gesundheit. Neben chronisch-entzündlichen Erkrankungen der Atemwege und der Lunge können sich Tumore in Kehlkopf, Lunge und anderen Organen bilden (Lungen-, Rippenfell- oder Bauchfellkrebs).
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